Rentenberatung Wojtas

in Dresden, Hoyerswerda und in Bautzen

NEU AB 1. JANUAR 2023 - HINZUVERDIENSTGRENZEN BEI VORGEZOGENEN ALTERSRENTEN ENTFALLEN.

Beratungtermin vereinbaren unter 0351 40 79 960

oder per E-Mail

Unsere Kanzlei ist umgezogen.

Unser Büro ist auf der Großenhainer Strasse 188 in 01129 Dresden.

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Sehr geehrte Mandanten,

hier finden Sie aktuelle Hinweise zum Thema staatliche Rente.


Wichtiger Hinweis: Um wieviel werden Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelungen steigen? Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.

Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich demnach im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.

  • Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.

Bei Fragen zu Ihren Bescheiden stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vereinbarn Sie ihren Termin: Telefon: 0351 40 79 960


Härtefallfonds für Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung schafft mit dem Kabinettbeschluss am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen, für einen finanziellen Ausgleich für Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern. Die Härtefallfonds richtet sich an Personen, die vor 1952 geboren sind und die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR hatten.

Die Betroffenen sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Das Antragsverfahren kann beginnen, sobald die Errichtung der Stiftung abgeschlossen ist, also möglichst Anfang 2023.

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Mehr Renten in Ost und West

Rentner in Ost und West sollen ab dem 1. Juli 2023 höhere Renten erhalten. Im Westen ist ein Plus von 4,39 Prozent vorgesehen, im Osten sollen die Bezüge um 5,86 Prozent steigen. Somit erfolgt eine erneute Anpassung des Renten-Niveaus im Osten an das West-Niveau. Bedacht werden Altersrenten, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, gesetzliche Unfallrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern.

Ab 1. Januar 2023: Noch im Arbeitsleben und zusätzlich Rente erhalten, WIE GEHT DAS?

Kabinett beschließt 8. SGB IV-Änderungsgesetz. Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin für Dresden, Hoyerswerda oder in Bautzen unter Telefon 0351 40 79 960

Externer Link: weiter Informationen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Aktuelles zu Endometriose Erkrankung.

Der Französische Präsident Emmanuel Macron hat am 11. Januar 2022 Endometriose offiziell zur Chefsache erklärt. Im vergangenen Jahr hat die Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. gemeinsam zur Bundestagswahl zahlreiche Abgeordnete des Bundestages kontaktiert, ihnen Briefe und E-Mails geschickt und mit ihnen gesprochen.

Auch wir, als Kanzlei in Dresden vertreten deutschlandweit endometrioseerkrankte Frauen vor den Behörden und Gerichten in Deutschland, um ihre sozialrechtlichen Ansprüche zu vertreten. Dabei führen wir Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung und zur Feststellung der Ansprüche auf Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Zwei von drei Deutschen kennen die Höhe ihrer zukünftigen staatlichen Rente nicht.*

Quelle: (Studie aus 2017: des Vereins Deutsche Renten Info und der Frankfurter Goethe – Uni)

Dementsprechend können Sie sich auch nicht wirklich gut um ihre Altersvorsorge kümmern. Vertrauen in den Rentenbescheid ist gut, Kontrolle ist besser!

Fakten unserer Kanzlei:

> 6.200 Mandanten


Seit unserer Gründung im Jahr 2006 vertrauten über 6.200 Mandanten uns ihre Rentenangelegenheiten an.

> 3.000
Verfahren geführt


Um das Recht unserer Mandanten gegenüber den Leistungserbringern durchzusetzen, führten wir über 3.000 Verfahren vor fast allen Sozialgerichten in Deutschland.

Unsere
Leistungsangebot


Wir überprüfen Ihre Ansprüche & Verwaltungsakten bei den Rententrägern, erledigen Ihre Anträge und prüfen exakt Ihre Bescheide.

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Für Sie sind wir da:

Juristin für Sozialrecht

Annette Wojtas

  • Studium der Rechtswissenschaften mit den Fachgebieten: Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Arbeit- und Sozialrecht
  • Mehrjährige Ausübung der Tätigkeit einer Verbandsjuristin für Arbeits- und Sozialrecht
    beim Deutschen Gewerkschaftsbund, nach Umfirmierung in der DGB-Rechtsschutz GmbH
  • Seit 2006 selbständige Tätigkeit als Juristin für Arbeits- und Sozialrecht mit gerichtlich zugelassener Tätigkeit als Rentenberaterin
  • Vom 01.12.2012 – 30.11.2017 ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht in Dresden
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Sozialmanagement (FH) & Rentenbrater

René Knupfer

  • Sozialmanagement Studium u.a. mit den Fachbereichen: Arbeit- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Management sozialwirtschaftlicher Organisationen
  • Seit 2012 tätig bei der Rentenberatung Wojtas: zuständig für Administration und Büromanagement
  • September 2015 – Mai 2016 Ausbildung (Sachkundelehrgang) zum Rentenberater an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Reinfeld
  • Ehrenamtlicher Marketingleiter ESV Dresden e.V. (Abt. Hockey)
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Leistungspakete im Überblick

Sie haben eine Rente beantragt und zweifeln, ob die gewählte Rentenart die Richtige ist? Sie fühlen sich vom der Rententräger schlecht beraten? Ihr Rentenantrag wurde abgelehnt?

Paket 1
Beratung zur Rente

Die Beratung im Paket 1 beinhaltet die Erstberatung zu den unterschiedlichen Rententhemen. Ganz nach Ihren Bedarf:

  • Altersrente
  • Intelligenz-Rente Renten-DDR
  • Rente mit 63 ohne Abschlag
  • Erwerbsminderungsrente
  • Vorbereitung Termin zur Gutachtenerstellung (GdB)
  • Rente & Krankenversicherung
  • Rund um Reha
  • Flexi-Rente
  • Hinterbliebenen Rente
  • Zuverdienst & Rente
  • Mütterrente
  • Kontenklärung
  • Statusprüfung

Paket 2
Antragsverfahren

Im Paket 2 "Antragsverfahren" stellen wir nach Sichtung Ihre Unterlagen die unterschiedlichen Rentenanträge und anderen Sozialversicherungsträgern ( Grad der Behinderung). Bei Widersprüchen oder fehlender Unterlagen, fordern wir von den Rententrägern Ihre Verwaltungsakte an und prüfen genau die gespeicherten Daten.

  • aussergerichtliche Vertretung
  • Prüfung der Unterlagen
  • Antragsstellung zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • ggf. Verwaltungsakten anfordern
  • Antragsformulare bearbeiten
  • Bescheide prüfen
  • ggf. Widerspruchsverfahren empfehlen - Paket 3

Paket 3
Widerspruchsverfahren

Im Paket 3 "Widerspruchsverfahren" stellen wir fristwahrend den Widerspruch, wenn der Rententräger einen negativen Bescheid erläßt. Nicht selten in unserem Tagesgeschäft hat der Rententräger eine andere Auffassung, oder die Gesetzeslage hat sich geändert. Ihr Recht ist uns wichig.

  • gründliche Prüfung der Bescheide
  • fristwahrender Rechtsbehelf mit Antrag auf Akteneinsicht in die Verwaltungsakte
  • fachliche Formulierung des Widerspruches
  • fristwahrend
  • Prüfen des Abhilfebescheides
  • Prüfung des Widerspruchbescheides
  • ggf. Empfehlung zum Klageverfahren

Paket 4
Klageverfahren

Befindet sich die Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags noch im Einspruchsverfahren, wird ein Ablehnungsbescheid ausgestellt, und wir können nur durch Beschwerde beim zuständigen Sozialgerichten eine Entscheidung fordern. Klageverfahren müssen innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchbescheides eine begründete Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (Hier ist Tag des Zugangs wichtig, nicht das Datum auf dem Bescheid).

  • Prüfung des Widerspruchbescheides
  • fristwahrende Formulierung der Klageschrift
  • Verhandlung vor dem Sozialgericht
  • ggf. Empfehlung zum Berufungsverfahren

Paket 5
Berufungsverfahren / Revisionsverahren / Nichtzulassungsbeschwerde

Im Pakte 5 prüfen wir die Plausibilität von gerichtlichen Entscheidungen und beraten zur Erfolgsaussicht der Fortsetzung des Rechtsweges.

  • Prüfung des Urteils oder Gerichtsbescheides
  • ggf. Empfehlung zum Revisionsverfahren
  • ggf. Empfehlung zur Nichtzulassungsbeschwerde

Paket 6
Für Selbständige & Unternehmer

Im Paket 6 bieten wir Beratungsleistungen für Selbständige, unter anderem Klärung von versicherungsrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Führung von Kontenklärungsverfahren, wenn notwendig.

  • Beratung für selbständig Tätige & Unternehmer zum versicherungsrechtlichen Status
  • Prüfung der Versicherungspflicht für Selbständige
  • Möglichkeiten der freiwilligen Beitragszahlung
  • Vergleichszahlen - Altersvorsorge mit gesetzlicher Rente
  • Antragstellung, Widersprüche und Gerichtsverfahren


Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin unter
0351 / 40 79 960.

Wir beraten Sie kompetent und unabhängig in unseren Beratungsräumen in der Großenhainer Straße 188, 01129 Dresden. Sie finden uns im 1. OG, Fahrstuhl ist vorhanden.

Terminvereinbarungen für die Orte Bautzen und Hoyerswerda kontaktieren Sie bitte auch unser Dresdner Büro.

Der schnellste Weg zu uns in die Kanzlei.


Kanzlei in Dresden

Hauptsitz der Kanzlei

Großenhainer Strasse 188
01129 Dresden
Tel: 0351 / 40 79 960
Fax: 0351 / 40 79 961
eMail: annette.wojtas@web.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Parkmöglichkeiten:
Dirket in der Großenhainer Strasse 188 (mit Parkuhr 1h) und Umliegenden Nebenstrassen


Sprechtage in Bautzen

Praxis für Physiotherapie mobilitas

Kornmarkt 20
02625 Bautzen
Tel: 0351 / 40 79 960
Fax: 0351 / 40 79 961
eMail: annette.wojtas@web.de

Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung

Parkmöglichkeiten:
Vor dem Gebäude


Sprechtage in Hoyerswerda

Sitz bei: JRB Finanz AG

Villa am Schloß Fischerstrasse 4
02977 Hoyerswerda
Tel: 03571 / 60 55 715
Fax: 0351 / 40 79 961
eMail: annette.wojtas@web.de

Öffnungszeiten:
Termine  nach Vereinbarung

Parkmöglichkeiten:
Im Innenhof (kostenfrei)

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Behördenpark